Ziele und Aufgaben
Statut der Gesellschaft
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Ziele und Aufgaben

Zweck der Juristischen Gesellschaft zu Berlin ist es, „die Rechtswissenschaft durch wissenschaftliche Vorträge und deren Veröffentlichung zu fördern“ (§ 2 Abs. 1 Statut). Demzufolge strebt die Gesellschaft eine Verbindung der juristischen Wissenschaft und Praxis durch regelmäßige Vortragsveranstaltungen und weitere Aktivitäten an (gemeinsame Veranstaltungen mit anderen Organisationen, Podiumsdiskussionen, Gespräche mit Politik und Wirtschaft u. ä.). Vor diesem Hintergrund gilt das gegenwärtige Bemühen der Gesellschaft in besonderer Weise dem Ziel, den in Berlin als Hauptstadt und Regierungssitz des wiedervereinten Deutschlands in den unterschiedlichsten Funktionen tätigen Juristen und Juristinnen einen Versammlungsort zu bieten. Gerade in der Vernetzung der Juristischen Gesellschaft mit den Gerichten, Ministerien, Behörden, Universitäten und der Anwaltschaft liegt ihre große Chance, den Gedankenaustausch mit diesen Institutionen zu pflegen und zu fördern sowie aktuelle Rechtsentwicklungen zu beobachten und zu diskutieren.

Mit dieser Zielsetzung sind keinerlei wirtschaftliche, sondern „ausschließlich unmittelbar gemeinnützige Zwecke“ verbunden.

 Statut der Juristischen Gesellschaft zu Berlin